Krank im Betrieb: 8.6 Tage pro Stelle, und was ein KMU in den ersten 30 Tagen richtig macht
Im Januar 2026 hat das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich eine Studie zu den Krankheitsabsenzen veröffentlicht. Die Zahl, die hängen bleibt: Erwerbstätige fehlen im Schnitt 8.6 Tage pro Jahr und Vollzeitstelle wegen Krankheit oder Unfall. 2010 waren es 6.3 Tage. Die Produktionsverluste lagen 2024 bei rund 12 Milliarden Franken, ohne die Kosten für Ersatz, Überstunden und verschobene Projekte.
Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitenden ist das kein statistischer Wert. Es sind 172 Arbeitstage pro Jahr, an denen jemand fehlt, verteilt auf Erkältungen, Rückenschmerzen, Unfälle und, immer häufiger, auf Ausfälle aus psychischen Gründen. Dieser Beitrag rechnet vor, was ein Krankheitstag kostet, erklärt, was das Gesetz vom Arbeitgeber verlangt, und zeigt, welche Schritte in den ersten 30 Tagen einer Absenz über ihre Dauer entscheiden.
Was die Zahlen sagen
Die Zürcher Studie nennt drei Ursachen für den Anstieg: mehr psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit, vor allem bei jüngeren Mitarbeitenden, eine älter werdende Belegschaft mit längeren Absenzen, und ein verändertes Verhalten seit der Pandemie, bei dem Erkältete häufiger zu Hause bleiben. Die Prämien der Krankentaggeldversicherung steigen deshalb spürbar, besonders für kleine Betriebe mit erhöhten Fällen und in Branchen wie Bau und Reinigung.
Die ZHAW hat im Februar 2026 die Rechnung des Bundesamts für Gesundheit aufgeschlüsselt: Absentismus kostete 2022 rund 18.0 Milliarden Franken, 73 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Präsentismus, also anwesend und eingeschränkt leistungsfähig, kostete mit 33.7 Milliarden fast das Doppelte. Insgesamt lagen die gesundheitsbedingten Produktionsverluste bei 70.5 Milliarden, rund CHF 8'000 pro Kopf.
Bei den psychischen Fällen zeigt die SWICA-Studie mit WorkMed, worum es geht. Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit dauert im Schnitt 218 Tage, in 95 Prozent der Fälle als Vollzeit-Krankschreibung. In 57 Prozent der Fälle steht am Anfang eine Kränkung oder ein Konflikt am Arbeitsplatz. Rund die Hälfte der Betroffenen verliert während der Arbeitsunfähigkeit die Stelle.
Und die KMU selbst? In der AXA-Studie vom März 2026 melden 42 Prozent der befragten KMU steigende Absenzkosten in den letzten fünf Jahren, bei Betrieben mit 50 bis 250 Mitarbeitenden sind es 62 Prozent. Ein Drittel ist von psychisch bedingten Absenzen mittel bis stark betroffen, zehn Prozentpunkte mehr als 2023. Ein Viertel ergreift keine Massnahmen.
Was ein Krankheitstag kostet
Bei CHF 6'500 Monatslohn und 21.7 Arbeitstagen pro Monat kostet ein Tag rund CHF 300 Lohn. Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO und ALV (6.4 Prozent, rund CHF 20) sowie BVG, UVG und Familienzulagen je nach Plan, Branche und Kanton. Gut CHF 320 pro Tag, bevor ein einziger Handgriff ersetzt ist.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lohn pro Arbeitstag bei CHF 6'500 | CHF 300 |
| Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO und ALV | CHF 20 |
| Direkte Kosten pro Krankheitstag | gut CHF 320 |
| 8.6 Tage pro Vollzeitstelle und Jahr | über CHF 2'750 |
| Betrieb mit 20 Vollzeitstellen | über CHF 55'000 |
Die indirekten Kosten liegen darüber: Überstunden der Kolleginnen, Temporärkräfte, verschobene Aufträge, Qualitätsfehler in der Einarbeitung eines Ersatzes. Wer die Absenzenquote seines Betriebs kennt, weiss, ob er über oder unter dem Schnitt liegt. Sie berechnet sich aus den Absenzstunden geteilt durch die Sollstunden; 8.6 Tage entsprechen bei rund 250 Arbeitstagen etwa 3.4 Prozent.
Was das Gesetz vom Arbeitgeber verlangt
Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR. Wer unverschuldet krank ist, erhält den Lohn weiter: im ersten Dienstjahr für drei Wochen, danach für eine „angemessen längere Zeit". Was das heisst, haben die Gerichte in drei Skalen festgelegt.
| Jahr | Bern | Basel | Zürich |
|---|---|---|---|
| 1. | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2. | 1 Monat | 2 Monate | 8 Wochen |
| 3. | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
| 4. | 2 Monate | 3 Monate | 10 Wochen |
| 5. bis 9. | 3 Monate | 3 Monate | 11 bis 15 Wochen |
| 10. bis 14. | 4 Monate | 3 bis 4 Monate | 16 bis 20 Wochen |
| 15. bis 19. | 5 Monate | 4 bis 5 Monate | 21 bis 25 Wochen |
| 20. bis 24. | 6 Monate | 5 bis 6 Monate | 26 bis 30 Wochen |
Die Berner Skala gilt in den meisten Kantonen, die Basler Skala in Basel-Stadt und Baselland, die Zürcher Skala in Zürich, Schaffhausen und Thurgau. Massgebend ist der Gerichtsstand, in der Regel der Sitz des Betriebs. Die Skalen gelten pro Dienstjahr, mehrere Absenzen im selben Dienstjahr werden zusammengezählt. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen.
Krankentaggeldversicherung. Die meisten KMU versichern das Risiko. Nach Art. 324a Abs. 4 OR ersetzt die Versicherung die gesetzliche Pflicht nur, wenn die Lösung schriftlich vereinbart und mindestens gleichwertig ist. Üblich sind 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, mit einer Wartefrist von 30 oder 60 Tagen, während der der Betrieb den Lohn selbst trägt, und einer Prämie, die zur Hälfte auf die Mitarbeitenden überwälzt werden darf. Fehlt die schriftliche Vereinbarung, bleibt es bei der vollen gesetzlichen Pflicht, und der Betrieb zahlt Prämie und Lohn.
Kündigungsschutz nach Art. 336c OR. Nach der Probezeit ist eine Kündigung während der Sperrfrist nichtig: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis und mit fünften, 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Eine bereits laufende Kündigungsfrist steht während der Arbeitsunfähigkeit still und läuft danach weiter. Die Sperrfrist gilt pro Krankheitsfall; eine neue Krankheit löst eine neue Sperrfrist aus.
Arztzeugnis. Das Gesetz schreibt keine Frist vor. Üblich ist ein Zeugnis ab dem dritten Tag, der Betrieb darf es im Reglement auch ab dem ersten Tag verlangen. Das Zeugnis belegt die Arbeitsunfähigkeit, es entscheidet nicht darüber. Bei begründeten Zweifeln darf der Betrieb eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen und trägt die Kosten. Eine Teilarbeitsunfähigkeit, etwa 50 Prozent, ist ein Zeugnis wie jedes andere, und für den Betrieb oft das wertvollste.
Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR. Der Arbeitgeber schützt Gesundheit und Persönlichkeit der Mitarbeitenden. Bei psychischen Absenzen, die in 57 Prozent der Fälle am Arbeitsplatz beginnen, ist diese Pflicht der Grund, hinzuschauen, bevor ein Zeugnis kommt.
Die ersten 30 Tage
Die Dauer einer Absenz wird in ihren ersten Wochen entschieden, nicht am Ende. Das gilt besonders für psychische Fälle, bei denen der Kontakt zum Betrieb nach wenigen Wochen abreisst und die Rückkehr mit jeder Woche unwahrscheinlicher wird.
Tag 1: Meldung und Kontakt. Die Person meldet sich bei der vorgesetzten Stelle, nicht per Nachricht an die Kollegin. Die vorgesetzte Person nimmt die Meldung entgegen, fragt, wie es geht, und klärt, was im Team zu übernehmen ist. Kein Druck, keine Diagnosefragen.
Tag 3: Zeugnis. Das Zeugnis kommt gemäss Reglement. HR erfasst die Absenz mit Beginn, Grad und voraussichtlicher Dauer und prüft, ob die Person im ersten Dienstjahr steht (drei Wochen Lohnfortzahlung) oder in welcher Stufe der Skala.
Tag 7: Kontakt halten. Ein kurzer Anruf der vorgesetzten Person: Wie geht es, was können wir tun, gibt es etwas vom Arbeitsplatz, das belastet? Bei Konflikten ist das der Moment, sie zu benennen. Mitarbeitende, die während der Krankheit von ihrem Betrieb hören, kommen früher zurück.
Tag 14: Rückkehr planen. Ist eine Teilarbeitsfähigkeit möglich, etwa mit reduzierten Stunden oder angepassten Aufgaben? Der Arzt kann sie attestieren, wenn der Betrieb ein Angebot macht. Eine 50-Prozent-Rückkehr nach drei Wochen ist besser als eine 100-Prozent-Rückkehr nach drei Monaten.
Tag 30: Fristen. Die Wartefrist der Krankentaggeldversicherung läuft meist 30 Tage; die Meldung an den Versicherer erfolgt gemäss Police, oft schon früher. Ab 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit kann der Betrieb die Person bei der IV zur Früherfassung melden, ebenso bei wiederholten kurzen Absenzen innerhalb eines Jahres. Die Früherfassung ist keine Rentenanmeldung, sie öffnet die Beratung, bevor die Stelle verloren geht. Viele Taggeldversicherer bieten ab diesem Punkt ein Case Management an, das der Betrieb annehmen sollte.
Rückkehrtag: das Gespräch. Ein Rückkehrgespräch von 20 Minuten: Willkommen, Stand der Dinge im Team, was sich ändert, was die Person braucht. Es ist das wirksamste Instrument des Absenzenmanagements, und es kostet nichts.
Was sich im Betrieb ändern lässt
Die AXA-Studie zeigt, dass Betriebe mit einer Führungskultur aus Freiraum und Eigenverantwortung deutlich weniger psychisch bedingte Absenzen melden: 27 Prozent gegenüber 43 Prozent. Dieselben Betriebe nennen häufiger hohe Arbeitslast als Auslöser, die anderen häufiger fehlende Wertschätzung. Beides lässt sich führen.
Drei Massnahmen, die ohne Budget auskommen: erstens eine Absenzenstatistik, die jeden Monat auf den Tisch der Geschäftsleitung kommt, nach Abteilung und Dauer; zweitens ein Rückkehrgespräch nach jeder Absenz ab drei Tagen; drittens eine klare Regel, wer bei Konflikten angesprochen werden kann, bevor sie zum Zeugnis werden. Die vierte Massnahme kostet Geld und lohnt sich trotzdem: ein Krankentaggeldvertrag, der die Wartefrist, die Prämienteilung und die Gleichwertigkeit schriftlich regelt, damit die Lohnfortzahlung im Ernstfall keine Streitfrage wird.
Fazit
8.6 Tage pro Stelle sind der Durchschnitt, und ein KMU beeinflusst seinen eigenen Wert stärker, als die Statistik vermuten lässt. Das Gesetz legt fest, wie lange der Lohn weiterläuft und wann eine Kündigung nichtig ist. Die ersten 30 Tage legen fest, wie lange die Absenz dauert. Wer den Kontakt hält, die Teilarbeitsfähigkeit nutzt und die Fristen von Taggeldversicherung und IV kennt, holt Mitarbeitende früher zurück und spart die teuerste Absenz von allen: die, die mit einem Stellenverlust endet.
Absenzen erfassen, Lohnfortzahlung berechnen, Taggelder melden und abrechnen: Das gehört zu unserer HR-Administration und zur Payroll, zu publizierten Preisen. Wann sich das Auslagern lohnt, zeigt unser Beitrag HR auslagern als KMU. Für ein erstes Gespräch über Ihre Absenzen reichen 30 Minuten: Erstgespräch buchen.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein KMU bei Krankheit den Lohn weiterzahlen?
Nach Art. 324a OR im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit, die die Gerichte in drei Skalen konkretisiert haben. Nach der Berner Skala sind es im zweiten Dienstjahr ein Monat, im dritten und vierten zwei Monate, vom fünften bis neunten drei Monate. Die Basler Skala gilt in beiden Basel, die Zürcher Skala in Zürich, Schaffhausen und Thurgau. Eine Krankentaggeldversicherung kann diese Pflicht ersetzen, wenn sie schriftlich vereinbart und gleichwertig ist.
Darf ich einer kranken Mitarbeitenden kündigen?
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung während der Sperrfrist nichtig: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis und mit fünften Dienstjahr, 180 Tage ab dem sechsten. Läuft die Kündigungsfrist bereits, steht sie während der Arbeitsunfähigkeit still. Nach der Sperrfrist ist eine Kündigung möglich, auch wenn die Person noch krank ist.
Ab wann brauche ich ein Arztzeugnis?
Das Gesetz nennt keine Frist. Üblich ist ein Zeugnis ab dem dritten Tag, der Betrieb kann es im Reglement oder Vertrag auch ab dem ersten Tag verlangen. Bei Zweifeln darf der Betrieb eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen und trägt dafür die Kosten.
Was kostet ein Krankheitstag im KMU?
Bei CHF 6'500 Monatslohn rund CHF 300 Lohn plus Arbeitgeberbeiträge, also gut CHF 320 pro Tag, bevor Ersatzarbeit, Überstunden und Verzögerungen dazukommen. Bei 8.6 Tagen pro Vollzeitstelle sind das über CHF 2'750 pro Person und Jahr, bei 20 Mitarbeitenden über CHF 55'000.
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