Am 30. Juni 2026 um Mitternacht wurde ein Stück Schweizer Lohn-Infrastruktur abgeschaltet: Seither nehmen AHV-Ausgleichskassen, Versicherer und Statistikamt keine Lohnmeldungen nach dem alten Standard ELM 4.0 mehr an. Gleichzeitig steht mit ELM 6.0 bereits die nächste Generation bereit. Für die meisten KMU läuft dieser Generationswechsel unsichtbar im Hintergrund ab. Für einige wird er gerade jetzt zum Problem. Dieser Beitrag erklärt, was hinter swissdec steckt, und zeigt, wie Sie in fünf Minuten prüfen, ob Ihr Betrieb auf der sicheren Seite ist.
Was swissdec eigentlich ist
swissdec ist ein nicht gewinnorientierter Verein mit Sitz in Luzern, getragen von fünf Institutionen, die im Lohnwesen den Ton angeben: der Suva, der Schweizerischen Steuerkonferenz, dem Bundesamt für Statistik, dem Verein eAHV/IV und dem Schweizerischen Versicherungsverband. Der Verein definiert den Lohnstandard-CH, besser bekannt als ELM, das einheitliche Lohnmeldeverfahren, und zertifiziert Lohnsoftware, die ihn korrekt umsetzt.
Die Idee dahinter ist bestechend einfach. Ohne Standard meldet ein Betrieb dieselben Lohndaten mehrfach: der Ausgleichskasse für die AHV, dem Unfallversicherer, dem Krankentaggeldversicherer, der Steuerverwaltung für Lohnausweise und Quellensteuer und dem Statistikamt, jedes Mal in einem anderen Formular oder Portal. Mit ELM erfassen Sie die Daten einmal in der zertifizierten Lohnsoftware, und diese übermittelt sie verschlüsselt und signiert über eine zentrale Drehscheibe an alle gewünschten Empfänger.
Was das in Zahlen bedeutet
Eine einzige Übermittlung aus der zertifizierten Lohnbuchhaltung erreicht rund 200 mögliche Empfänger. Die Suva dokumentiert das Beispiel eines Cartonnage-Betriebs mit 130 Mitarbeitenden, der mit ELM bei der Lohndeklaration mindestens zwei Arbeitstage pro Jahr spart. Dazu kommt der leisere Vorteil: Wo Maschinen strukturierte Daten austauschen, entfallen die Tippfehler des Abschreibens, und mit den Meldungen sinkt auch das Risiko von Rückfragen der Behörden.
Ein Bonus, den viele nicht kennen: Bei der Quellensteuer behalten Arbeitgeber eine Bezugsprovision als Entschädigung für ihren Aufwand, und mehrere Kantone zahlen den vollen Satz von 2 Prozent nur bei elektronischer Abrechnung. Wie die Quellensteuer im Detail funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Quellensteuer als Arbeitgeber.
2026: das Jahr des doppelten Generationswechsels
Was dieses Jahr besonders macht: Es passieren zwei Dinge gleichzeitig.
ELM 4.0 ist Geschichte. Für die Quellensteuer endete die Übermittlung nach dem alten Standard bereits am 31. März 2026, für Löhne ab Januar 2026 war ohnehin von Anfang an ELM 5.0 oder höher Pflicht. Für alle übrigen Bereiche, also AHV und Familienzulagen, Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Statistik, war der 30. Juni 2026 der letzte Termin. Eine Lohnsoftware, die nur das 4.0-Zertifikat trägt, kann seit dem 1. Juli 2026 keine einzige elektronische Lohnmeldung mehr absetzen. Betroffene Betriebe fallen zurück auf manuelle Erfassung in Formularen und Portalen, also genau auf die Doppelarbeit, die der Standard abschaffen sollte.
ELM 6.0 ist da. Am 6. März 2026 hat swissdec die nächste Generation des Lohnstandards publiziert, seit April 2026 werden Lohnprogramme danach zertifiziert. swissdec fährt dabei eine klare Versionsstrategie: alle vier Jahre eine neue Hauptversion, jede acht Jahre gültig, und nie mehr als zwei Versionen parallel in Betrieb. Genau deshalb musste ELM 4.0 jetzt weichen.
Für die Praxis heisst das: ELM 5.0 bleibt vorerst gültig, es besteht also kein Grund zur Hektik, wenn Ihre Software aktuell zertifiziert ist. Aber die Richtung ist klar, und wer heute eine neue Lohnsoftware auswählt, sollte den Update-Pfad auf 6.0 gleich mitfragen.
Welche Version Ihr Betrieb wirklich braucht
Nicht jede Firma braucht sofort die neueste Version, aber bestimmte Situationen verlangen bestimmte Stände:
- AHV-Rentner im Betrieb: Die Abrechnung ohne Rentnerfreibetrag gemäss AHV-Reform läuft über ELM 5.1.
- Grenzgänger mit Wohnsitz Frankreich: Die neuen Abkommensregeln inklusive Homeoffice-Erfassung bildet ELM 5.3 ab; für betroffene Betriebe wird diese Version ab 2027 obligatorisch.
- Personalverleih: Die neue Suva-Tarifierung verlangt ELM 5.4 oder 5.5.
Woran Sie eine zertifizierte Software erkennen: swissdec führt auf seiner Website eine offizielle Liste aller zertifizierten Lohnprogramme, aktuell über 110, filterbar nach Standard und Version. Dort sehen Sie schwarz auf weiss, welchen Stand Ihr Produkt hat.
Ihre Fünf-Minuten-Prüfung
- Version nachschauen: Prüfen Sie in Ihrer Lohnsoftware oder beim Hersteller, nach welcher ELM-Version sie zertifiziert ist, und gleichen Sie den Eintrag mit der offiziellen swissdec-Liste ab.
- Bei ELM 4.0: sofort handeln: Seit dem 1. Juli 2026 werden keine Meldungen mehr angenommen. Klären Sie mit dem Hersteller, ob ein Update bereitsteht, oder planen Sie den Wechsel.
- Update-Pfad erfragen: Bringt Ihr Hersteller ein Update auf ELM 6.0? Eine ausweichende Antwort ist ein Warnsignal für die Zukunftsfähigkeit des Produkts.
- Spezialfälle abgleichen: Rentner, Frankreich-Grenzgänger, Personalverleih; siehe oben.
- Anbindung wirklich nutzen: Eine zertifizierte Software nützt wenig, wenn die Meldungen weiterhin von Hand in Portale getippt werden. Aktivieren Sie die elektronische Übermittlung.
Wenn die Prüfung Fragen aufwirft
Es gibt zwei saubere Wege, den Generationswechsel hinter sich zu bringen. Der erste: die eigene Lohnsoftware auf einen aktuellen Stand bringen oder auf ein zukunftsfähiges Produkt wechseln. Genau dafür haben wir unser Angebot Lohnsoftware und HR-Tools geschaffen: Wir analysieren Ihren Bedarf, vergleichen geeignete Lösungen, prüfen die konkrete Produktversion gegen die aktuelle offizielle Swissdec-Liste und begleiten Einführung, Datenmigration und Schulung, mit einem schriftlichen Fixpreis-Angebot vorab.
Der zweite Weg: Sie geben das Thema ganz ab. Bei unserer Payroll prüfen wir die konkret eingesetzte Produktversion gegen die offizielle Swissdec-Liste und nutzen ELM für elektronische Meldungen, wenn diese Version dort aktuell zertifiziert ist. Jahresendarbeiten sind im publizierten Preis von CHF 250 pro Monat plus CHF 25 bis 40 pro Mitarbeitende enthalten. Wann sich das Auslagern grundsätzlich rechnet, zeigt unser Leitfaden zum HR auslagern als KMU.
Unsicher, wo Ihre Lohnsoftware steht? Reden wir 30 Minuten darüber. Unverbindlich. Buchen Sie ein Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was ist swissdec und was bedeutet ELM?
swissdec ist ein nicht gewinnorientierter Verein, getragen von Suva, Schweizerischer Steuerkonferenz, Bundesamt für Statistik, eAHV/IV und dem Versicherungsverband. Er definiert den Lohnstandard-CH, kurz ELM: das einheitliche Lohnmeldeverfahren, mit dem zertifizierte Lohnsoftware die Lohndaten einmal erfasst und verschlüsselt an alle berechtigten Empfänger übermittelt, etwa AHV-Ausgleichskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherer, Steuerverwaltung und Statistik.
Was bedeutet die Abschaltung von ELM 4.0 für mein KMU?
Seit dem 1. Juli 2026 nehmen die Empfänger keine Lohnmeldungen nach ELM 4.0 mehr an, für die Quellensteuer galt das bereits ab dem 31. März 2026. Eine Lohnsoftware, die nur nach ELM 4.0 zertifiziert ist, kann also keine elektronischen Meldungen mehr absetzen. Betroffene Firmen müssen die Software aktualisieren, wechseln oder vorübergehend auf manuelle Erfassung in Portalen ausweichen.
Woran erkenne ich, ob meine Lohnsoftware swissdec-zertifiziert ist?
Auf swissdec.ch führt der Verein eine offizielle, nach Standard und Version filterbare Liste aller zertifizierten Lohnprogramme, aktuell über 110. Dort sehen Sie, ob Ihr Produkt gelistet ist und nach welcher ELM-Version. Zusätzlich lohnt die Frage an den Hersteller, ob ein Update auf ELM 6.0 geplant ist.
Welche ELM-Version braucht mein Betrieb?
ELM 5.0 oder höher ist seit 2026 das Minimum. Bestimmte Situationen verlangen neuere Versionen: die Abrechnung von AHV-Rentnern ohne Freibetrag läuft über ELM 5.1, Grenzgänger mit Wohnsitz Frankreich brauchen ELM 5.3, das ab 2027 für betroffene Betriebe obligatorisch wird, und Personalverleiher benötigen ELM 5.4 oder 5.5.
Was bringt mir die elektronische Lohnmeldung konkret?
Sie erfassen die Lohndaten einmal in der Software und übermitteln sie mit wenigen Klicks verschlüsselt an alle Empfänger, ohne jede Meldung einzeln in Formulare oder Portale zu tippen. Eine Übermittlung erreicht rund 200 mögliche Empfänger. Die Suva dokumentiert das Beispiel eines Betriebs mit 130 Mitarbeitenden, der damit mindestens zwei Arbeitstage pro Jahr spart, und die maschinelle Übermittlung reduziert Tippfehler.
Weiterlesen